Widerruf bei Buchungen
Den kostenlosen Nutzungsvertrag mit Sunworker kannst du widerrufen, für Buchungen zu einem festen Termin besteht dagegen in der Regel kein Widerrufsrecht — dort gilt die Absage nach Staffel.
Zwei Verträge
Als Privatperson schließt du auf Sunworker zwei Arten von Verträgen: den Nutzungsvertrag mit der Sunworkers Ltd. über die Plattform und für jede Buchung einen Einsatzvertrag mit der Fachkraft. Für beide gilt etwas anderes.
Der Nutzungsvertrag
Mit der Registrierung entsteht der Nutzungsvertrag. Er ist unentgeltlich, und du kannst ihn binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Unabhängig davon kannst du ihn jederzeit kündigen, indem du dein Konto löschst. Beides lässt bereits geschlossene Buchungen unberührt.
Der Einsatzvertrag
Jede Buchung gilt für einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit. Für Dienstleistungen rund um Speisen und Getränke oder Freizeitbetätigungen zu einem festen Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Das trifft auf Kochen, Service, Bar oder Spülen bei deiner Feier zu.
Sieht ein Einsatzvertrag ausnahmsweise keinen festen Termin vor, hast du gegenüber der Fachkraft ein Widerrufsrecht. Die Belehrung dafür steht ebenfalls in der Widerrufsbelehrung.
Das Häkchen bei jeder Anfrage
Bei jeder Anfrage und jeder Ausschreibung bestätigst du, dass du den Widerrufs-Hinweis gelesen hast. Sunworker speichert das zu dieser Buchung.
Absagen statt widerrufen
Eine Buchung absagen kannst du trotzdem jederzeit — nicht per Widerruf, sondern nach der Storno-Staffel. Sagt die Fachkraft ab, bekommst du den gezahlten Betrag vollständig zurück. Mehr unter Eine Buchung absagen.
Diese Seite fasst zusammen. Maßgeblich ist der Wortlaut der Widerrufsbelehrung und der AGB.
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Diese Seite erklärt, sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die AGB.