Angestellte Zeitkräfte – über Partner, die dafür zugelassen sind.
Für Tätigkeiten, die nicht selbstständig ausgeübt werden können – im Lager, an der Kasse, in der Pflege – sollst du über Sunworker künftig Zeitkräfte von Personaldienstleistern mit Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bekommen. Arbeitgeber ist der Personaldienstleister. Sunworker verleiht niemanden.
Wer mit wem
Überlassungsvertrag
Arbeitsvertrag
Einsatz vor Ort
Zwei Wege nebeneinander
| Selbstständig über Sunworker | Angestellt über Partner | |
|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber? | Niemand – die Fachkraft ist selbstständig. | Der Personaldienstleister. |
| Wer setzt den Preis? | Die Fachkraft, ihren Stundensatz. | Der Personaldienstleister, seinen Verrechnungssatz. |
| Für welche Tätigkeiten? | Was selbstständig ausgeübt werden kann: Küche, Service, Bar, Events. | Was eine Anstellung braucht: Lager, Kommissionierung, Verkauf, Kasse, Pflege. |
| Wer kommt? | Die Fachkraft, die zugesagt hat. | Die Zeitkraft, die der Partner vor dem Einsatz namentlich benennt. |
| Wie wird bezahlt? | Über die Treuhand, nach bestätigten Stunden. | Über die Treuhand, nach bestätigten Stunden. |
| Stand | Verfügbar | In Vorbereitung |
Für welche Branchen
Geplant für Logistik, Detailhandel, Gesundheitswesen und Büro. Im Gesundheitswesen ausschließlich über zugelassene Personaldienstleister – Selbstständige vermitteln wir dort nicht.
Nur geprüfte Partner
Freischalten werden wir nur Personaldienstleister, die eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorlegen. Der Bescheid wird geprüft, sein Ablauf überwacht.
Für PersonaldienstleisterBedarf vormerken
Schreib uns, welche Tätigkeiten du brauchst, wo und ungefähr wie oft. Das bestimmt mit, mit welchen Branchen und Partnern wir anfangen.
Bedarf vormerkenUnverbindlich, über das Kontaktformular.